Digitalisat eines Vernahmeprotokolls des Alpnacher Gemeinderatspräsidenten mit Alphons Hutter bzgl. seiner Abschiebung aufgrund delinquenten Verhaltens. Signatur Staatsarchiv Kanton Obwalden D.03.0518. Ein Wortwechsel zu Holzklau und «schöne» Worte:
«Einvernahme mit A l p h o n s H u t t e r, wohnhaft, Kreuzästi, in Alpnach; v. Lauterach, bei Bregenz
einvernommen durch Herrn Gemeindepräsident S. Hess und Gemeindeschreiber A. Küchler.
Es wird Alph. Hutter das Ausweisungs begehren eröffnet ! und ihm gleichzeitig auch die früheren diesbezügl. Eingaben in Kenntnis gesetzt[korrigiert]. Wie stellen Sie sich zu diesem Aus- Weisungsbegehren ? Jch stelle mich so, wenn meine Kinder in Hier auch Arbeit bekommen, so werde ich die verlangte Summe zurückbezahlen. Die Buben müssen aber auch die Niederlassung bekommen. Meine Kinder müssten [?] von Rechtswegen das Bürgerrecht meiner Frau sei. d.h. von Kerns erhalten.
Es wird Hm. Hutter entgegnet, dass zum mindesten ein Gesuch gestellt werden musste! Jch verlange aber, dass die Buben, welche [?] fort sind, wieder in die Schweiz herein gelassen werden; denn wenn ich muss zahlen, so muss sich auch Hilfe haben.
Jn letzter Gemeinderatssitzung sind gegenüber Jhnen bezw. Jhre Familienangehörigen Klagen gestellt worden, dass Ihr widerrechtlich geholzt habt?Das bestreite ich. ( Nach einiger Pause) Das habe ich nicht gemacht, wohl aber meine Frau und der Sohn. Es ist richtig, dass sie geholzet haben, aber dafür übernehme ich keine Verantwortung. Jch hatte es ihnen verboten. Da müssen Sie die Frau zur Rechenschaft ziehen.
Jm weiteren ist geklagt worden, dass Sie während einer Reihe von Jahren die Steuern nicht bezahlt hätten? Das ist nicht richtig. Jch habe dem Polizisten die Steuern entrichtet. Jch will die Quittungen beibringen.
Seit Jhr im Guber gearbeitet, haben Sie keine Steuern bezahlt? So oft mir Herr Odermatt einen Steuerzettel geschickt hat, habe ich bezahlt.
Haben Sie gegenwärtig Arbeit und wo ? Ja, bei der Firma Toneatti, den ganzen Sommer über bis er mich heimgejagt hat.
Es wird auch geklagt, dass Jhr recht häufig mit Euerer Frau Streit habt ? Stimmt dies? Ja, sie ist aber salbst schuld; sie hat mit allen Leuten in der Gemeinde Streit, mit dem Weibel, dem Gerold u.s.w.
Sie hätten sich auch geäussert, dass Sie die Frau nicht mitnehmen würdet, im Falle der Ausweisung? Eine Hure nehm‘ ich nit mit nach Oestreich.
Haben Sie nebst der Steuerschuld noch andere Schulden? Seid Jhr betrieben? Nebst Odermatt, vielleicht etwa Fr. 9.-
Haben Sie Lebensmittelschulden ? Ja, es sind etwas, aber nicht sehr viel.
[…]
Sodann soll ich meine Frau „Hure“ genant haben, womit soll Kapital geschlagen werden. Da muss ich erwähnen, dass dies schöne Wort in Obwalden ein ganz geläufiger Kraftausdruck ist, dem keine ehrenrührige Bedeutung zuzumessen sei, so hat vor Jahren das Obwaldner Gericht entschieden. Sogar Schulkinder auf der Strasse brauchen diesen Ausdruck.
[…]»